Schlosspark Oranienburg

Oranienburgs größter Garten

Freizeit- und Erlebniswelt

Oranienburgs größter Garten ist bei fast jedem Wetter einen Besuch wert: das ehemalige Landesgartenschau-Gelände bietet jede Menge Platz zum Toben und Spielen – nachdem Herumtoben sorgt der Wal „Oki“ für Abkühlung. Die Eltern können währenddessen gemütlich einen Kaffee im Schlosspark-Café genießen.

Die liebevoll gestalteten Gartenlandschaften bieten Raum zum Abschalten, Erforschen und Bewegen. Lesestoff für die Picknick-Decke gibt es in der Schlosspark-Bibliothek.

Hier kommt garantiert keine Langeweile auf!

Schloßplatz 1

16515 Oranienburg

Schlossparkkasse

03301 5220 041

Hauptsaison (01.04. – 31.10.)

Mo – So | 09.00 – 18.00 Uhr

Nebensaison (01.11. – 31.03.)

Mo – So | 09.00 – 16.00 Uhr

Eintrittspreise

Hauptsaison

Erwachsene5,00 €
Kleinkinder
Von 0 bis 6 Jahren
kostenfrei
Kinder
Von 7 bis 17 Jahren
3,00 €
Ermäßigte
Schwerbeschädigte, Studenten, Arbeitslosengeld-Empfänger, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz (mit Nachweis)
3,00 €
Mit Tally-Card4,00 €
Mit Eintrittskarte vom Schlossmuseum
Rabatt gilt nur für Erwachsene/Vollzahler
3,00 €
Brautpaar + Fotografkostenfrei
Hochzeitsgäste
außer bei Trauung im Schlosspark
3,00 €
"Geburtstagskinder"
Kinder und Erwachsene an Ihrem Geburtstag, Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung (mind. 16 Jahre)
kostenfrei
Dauerkarte25,00 €
Dauerkarte (ermäßigt)
Schwerbeschädigte, Studenten, Arbeitslosengeld-Empfänger, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz (mit Nachweis)
12,50 €
Mit Eintrittskarte vom Zoo Eberswalde
Rabatt gilt nur für Erwachsene/Vollzahler
4,00 €

Nebensaison

Erwachsene3,00 €
Kleinkinder
Von 0 bis 6 Jahren
kostenfrei
Kinder
Von 7 bis 17 Jahren
2,50 €

Zu Sonder­veranstaltungen gelten gesonderte Eintrittspreise und Öffnungszeiten!

Sonderveranstaltungen sind z.B. die Schlossparknacht, Regionalmarkt, Picknick in Weiß, Zuckertütenfest, Spielefest, Open Air Konzerte und Dauerausstellungen im gesamten Schlossparkgelände.

Feiertage:
24.12. (Heiligabend): ganztägig geschlossen
31.12. (Silvester): ganztägig geschlossen

Auszug aus der Schlossparkordnung

Hunde und andere mitgeführte Tiere dürfen zur Vermeidung von Verschmutzungen auf Wegen, Rasenflächen und Spielplätzen sowie zum Schutz von Kindern nicht auf das Gelände. Ausgenommen sind Blinden- und andere Begleithunde im Einsatz.

Grillen, offenes Feuer und Fahrradfahren sind auf dem Gelände nicht erlaubt.

Kinder unter 12 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung eines/r mindestens 16-Jährigen besuchen.

Drohnenflüge sind ohne schriftliche Genehmigung strengstens untersagt.

Parkordnung

Lageplan und Schlossparkordnung

Drehgenehmigung

Antrag für eine Film-, Foto- und Drohnengenehmigung